Ihr zuverlässiger Partner für Antriebstechnik





Liefer- und Zahlungsbedingungen

 
§1 Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Nachstehende Verkaufsbedingungen der Brockmann Industrietechnik GmbH gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch die Brockmann Industrietechnik GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung .einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
§2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Farbe, Form und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich. die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(3) Im elektronischen Geschäftsverkehr können wir nur mit Unternehmern in Geschäftsbeziehungen treten und Bestellungen annehmen. 312e Abs. I Satz 1 Nr. I und 2 BOB werden ausgeschlossen. Bestellt der Unternehmer die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, sondern bestätigt lediglich den Zugang der Bestellung. Die Zugangsbestätigung erfolgt gesondert und kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(4) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Oie Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Der Abzug eines Barzahlungsnachlasses abweichend von der nachfolgenden Regelung - bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(2) Der Kaufpreis ist innerhalb von. 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto zu zahlen oder innerhalb von 30 Tagen netto zu leisten. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über denn Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank IEZBI zu verzinsen.
(3) Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dein Basiszinssatz der EZB zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(4) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns "anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, .wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
§4 Lieferung und Gefahrenübergang
Auf Wunsch des Kunden nennen wir eine voraussichtliche Lieferzeit, zu der der Kunde nach unserer Einschätzung mit der Lieferung der Ware rechnen kann. Die Zusage einer verbindlichen Lieferung bedarf einer ausdrücklichen, als solche gekennzeichneten schriftlichen Vereinbarung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk oder unsere Geschäftsräume verlassen hat. Die Lieferzeit verlängert sich bei Lieferstörungen infolge von Arbeitskämpfen, Insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen (zum Beispiel Betriebsstörungen, Verzögerungen .in der Anlieferung wesentlicher Materialien), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Zulieferern entstehen. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Störungen und Hindernisse. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch der Ware daraus nicht ergeben.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über, ansonsten mit der Übergabe der Ware. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
(5) Soweit keine andere Vereinbarung besteht, erfolgt die Lieferung ab unserem Lager in Bremen. Lieferkosten sind im Kaufpreis nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesen. Transport und sonstige. Verpackungen werden nicht zurückgenommen, Der Besteller ist verpflichtet, die Verpackung aul eigene Kosten zu entsorgen. Mehrweg-Gitterbox- und Aufsetzrahmen-Paletten bleiben unser Eigentum. Diese sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus. laufenden Geschäftsbeziehungen vor.
(3) Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung an einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  
(4) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt die Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§6 Gewährleistung
(1) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wie sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn, sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl. kann der Kunde grundsätzlich, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(3) Unternehmer müssen uns offensichtliche und erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen: anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche und erkennbare Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsansprüche zwei ,Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der- Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
(4) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nach erfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
(5) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Rügepflicht des Kunden bleibt davon unberührt.
(6) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware' grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben, keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
§7 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zu rechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(3) Schadensersatzansprüche Kunden wegen eines Mangels verjähren, nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. -Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden verwerfbar ist, sowie im Fall von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§8 Verwendungsbeschränkungen und Beratungen
Unsere Ware ist standardmäßig nicht für den Einbau in den Bereichen. Luft- und Raumfahrt sowie für Strahlungsbereiche von kerntechnischen Anlagen im Sinne des Atomgesetzes entwickelt und vorgesehen. Sollten unsere. Standardprodukte trotzdem in den vorgenannten Bereichen verwendet werden, lehnen wir im Schadensfall jegliche Haftung für etwaige Schäden ab, es sei denn, es besteht eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und Zusicherung unsererseits. Soweit der Kunde eine Beratung zu unserem Warenangebot und der Verwendung einzelner Waren wünscht, geben wir diese nach bestem Wissen und Gewissen. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Kunden, sich selbst sorgfältig über die Ware zu informieren, insbesondere unter Heranziehung der jeweiligen Produktbeschreibung.
§9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UNKaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Bremen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Hat der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in einem anderen Land der Europäischen Union, so wird für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als ausschließlicher Gerichtsstand Bremen in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
(5) Anderungen des Vertrages und der Allgemeinen Einkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dieses gilt auch für die Schriftformklausel selbst.
Brockmann Industrietechnik GmbH
Schlüssel für Preiseinheit   Schlüssel für Mengeneinheit
1 = Preis für 1 Mengeneinheit
2 = Preis für 10 Mengeneinheiten
3 = Preis für 100 Mengeneinheiten
4 = Preis für 1000 Mengeneinheiten
 
1 = Stück 6 = m³
2 = kg 7 = Satz
3 = m 8 = Paar
4 = I 9 = Gros
5 = m² 0 = ml